
Die Ausbildung und Prüfung unserer Hunde erfolgt nach der
Gemeinsamen Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams
gemäß der DIN 13050
Spätestens alle 18 Monate muss jeder Hund zusammen mit seinem Rettungshundeführer (Team) eine Prüfung ablegen. Diese besteht aus den verschieden Teilprüfungen:
Flächenprüfung | Trümmerprüfung |
|---|---|
Fachfragenprüfung | Fachfragenprüfung |
Gehorsamsprüfung | Gehorsamsprüfung |
Verweisprüfung | Gewandheitsprüfung (Geräte) |
Flächensuchprüfung | Trümmersuchprüfung |
Der Hundeführer muss innerhalb von 30 Minuten 25 Fragen aus den Gebieten beantworten.
Dieser Teil besteht aus folgenden Teilübungen, die alle absolviert werden müssen:
Es liegt in ca. 30 Meter Entfernung eine Person, welche für das Team sichtbar ist. Auf Anweisung des Prüferteams wird der Hund zu dieser Person geschickt. Dort muss der Hund selbstständig verweisen. Hierbei darf er weder vom Hundeführer noch von der Person unterstützt werden. Der Hund darf dabei die Person nicht "beschädigen", d.h. er darf nicht durch kneifen oder ähnliches der Personen einen Schaden zufügen.
Der Hundeführer darf nun auf Anweisung des Prüfers zu seinem Hund gehen und legt diesen ca. 3 Meter von der Person entfernt frei ab. Nachdem die Person dann vom Hundeführer nach dem gesundheitlichen Zustand befragt wurde hat der Hundführer die Sachlage dem Prüfungsteam zu erläutern.
Dieser Teil besteht aus folgenden Teilübungen, die alle absolviert werden müssen:
Für das Team werden in einer unbekannten ca. 30.000 m² großen Waldfläche bis zu 2 Personen versteckt. Diese Personen müssen innerhalb von 20 Minuten gefunden werden.
Für das Team werden in einer unbekannten Trümmerfläche, die zwischen 800 m² und 2.000 m² groß sein darf, bis zu 4 Personen versteckt. Diese Personen muss das Team innerhalb von 20 Minuten finden.
Ihre Berater:
Deutsches Rotes Kreuz
Rettungshundestaffel
Kreisverband Rhein-Sieg e.V.
Zeughausstr. 3
53721 Siegburg
Telefon 02241-5969-0
Telefax 02241-5969-79